Formulare

Formulare für besondere Bedürfnisse (Special Needs Form)

Um gewährleisten zu können, dass die Kreuzfahrtreise für unsere Gäste so angenehm und entspannt wie möglich verläuft, müssen wir rechtzeitig über besondere Bedürfnisse unserer Gäste, ungeachtet derer Komplexität, Bescheid wissen.

Deshalb bitten wir unsere Gäste, uns zum Zeitpunkt der Buchung, spätestens jedoch vier Wochen vor Abreise, über eventuelle besondere Bedürfnisse zu informieren. Wenn wir später verständigt werden, ist es möglich, dass wir die Unterstützung nicht im erforderlichen Umfang bereitstellen können.

 

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

1. Wählen Sie die entsprechende Reederei.

2. Öffnen Sie das Formular und folgen Sie dem Link. Ist kein Formular vorhanden, beachten Sie bitte die Hinweise.

3. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, drucken Sie es aus und senden es an die im Formular genannte E-Mail-Adresse, Faxnummer oder Postanschrift.

Celebrity Cruises / Royal Caribbean



Formulare für Reisen mit Enkelkindern und fremden Kindern

Sollten Sie in Begleitung eines Kindes ohne dessen Eltern reisen, so füllen Sie – wenn vorhanden – unbedingt das sog. PARENT/GUARDIAN CONSENT & RELEASE FORM in englischer Sprache aus.

 

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

1. Wählen Sie die entsprechende Reederei.

2. Öffnen Sie das Formular oder folgen Sie dem Link. Ist kein Formular vorhanden, beachten Sie bitte die Hinweise.

3. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, drucken Sie es aus, legen Sie es bei der Einschiffung vor und führen Kopien der Ausweise der Eltern bei sich.

Azamara Club Cruises / Celebrity Cruises / Royal Caribbean
TUI Cruises

Auf Kreuzfahrten mit TUI Cruises sollten Minderjährige, die ohne ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten verreisen, eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. der Sorgeberechtigten sowie eine Kopie eines Lichtbildausweises mit sich führen. Ohne eine solche Einverständniserklärung kann es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder sogar zum Einschiffungsverbot kommen.

Die Einverständniserklärung sollte – je nach Reiseländern – auch in englischer Sprache verfasst und vom Konsulat des Reiselandes amtlich beglaubigt werden. Gegebenenfalls ist es zusätzlich nötig, die Einverständniserklärung in den Sprachen der jeweiligen Reiseländer zu verfassen und amtlich beglaubigen zu lassen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei den entsprechenden Botschaften der Reiseländer und/ oder auf der Website des Auswärtigen Amtes.



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